|  Psychotherapeutische & Pädagogische Praxis |
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Da es keinen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Psychotherapeuten gibt, ist Psychotherapie eine private Leistung und wird nicht von den Krankenkassen getragen. Pro Sitzungseinheit (50 Minuten) liegt das Honorar meist zwischen 70 und 120 Euro.
Es ist jedoch möglich eine Teilrefundierung von 21,80 Euro (unabhängig vom Stundensatz) zu bekommen – dies ist mit dem/der PsychotherapeutIn zu besprechen.
Aufgrund von Vereinslösungen gibt es für ein beschränktes Stundenkontingent, also nur für eine bestimmte Zahl von Klienten, auch eine volle Kostenübernahme, angeboten durch eine ebenso beschränkte Zahl an PsychotherapeutInnen
(siehe http://www.psychotherapie-wien.at/hinweise.htm).
Da aber dieses Kontingent viel zu gering ist im Vergleich zum Bedarf, sollte man sich eher bald darum zu kümmern, denn meist ist in der 2. Jahreshälfte nichts mehr frei.
Eine weitere Möglichkeit ist Psychotherapie bei TherapeutInnen mit der Zusatzbezeichnung 'in Ausbildung unter Supervision' . Diese sind soweit ausgebildet, dass Sie die Befähigung und Berechtigung haben selbständig zu arbeiten, müssen aber zwecks Kontrolle alle Ihre Arbeit (für die ersten 600 abgehaltenen Stunden) von zugelassenen LehrtherapeutInnen supervidieren/begutachten lassen = Qualitätskontrolle im Dienste der Patienten. Auch diese Gruppe von TherapeutInnen ist vom Bundesministerium erfasst.
Dazu sei angemerkt, dass üblicherweise diese TherapeutInnen ein sehr hohes Engagement und großen Einsatz aufweisen. Die Stundensätze liegen meist zwischen 40 und 70 Euro, es besteht keine Möglichkeit einen Teil davon von der Krankenkasse zurückzubekommen.
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