Honorar

  • Eine Einheit Psychotherapie (50 Minuten): 120€ *

Ein Kostenzuschuss (Teilrefundierung) pro Sitzung (unabhängig von der Höhe des Stundensatzes) durch die Krankenkassa ist möglich (Stand 1.10.2020):

ÖGK, SVA, Kfa: 28 €/Einheit
BVAEB (vormals BVA und VAEB): 40 €/Einheit
SVS (vormals SVA und SVB): 40 €/Einheit
Näheres dazu bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen.

Da ich ab der ersten Stunde arbeite ist das Erstgespräch nicht kostenlos.
Sozialtarife sind je nach Verfügbarkeit auf Anfrage möglich.

  • Eine Einheit Paarberatung bzw. -therapie (100 Minuten): 220€
  • Teilnahme an einer Psychotherapiegruppe (90 Min./Abend): 30€/Abend
  • Eine Einheit Supervision (45 Minuten):
    Einzel 110€
    Gruppe/Team 140€ (exkl. Wegzeit);
  • Teilnahme an einer Entspannungsgruppe (75-90 Min./Abend): 180€ für 6 Abende

* Grundsätzliches zu Psychotherapiekosten:

Da es keinen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Psychotherapeuten gibt, ist Psychotherapie eine private Leistung und wird nicht von den Krankenkassen getragen. Pro Einzel-Sitzungseinheit (50 Minuten) liegt das Honorar meist zwischen 70 und 120 Euro. Eine Teilrefundierung ist möglich, siehe oben. Näheres auf Anfrage.

Jedoch gibt es aufgrund von Vereinslösungen für ein beschränktes Stundenkontingent, also nur für eine bestimmte Zahl von Klienten, auch eine volle Kostenübernahme, angeboten durch eine ebenso beschränkte Zahl an PsychotherapeutInnen (siehe http://www.psychotherapie-wien.at).

Eine weitere Möglichkeit ist Psychotherapie bei TherapeutInnen mit der Zusatzbezeichnung ‘in Ausbildung unter Supervision’ . Diese sind soweit ausgebildet, dass Sie die Befähigung und Berechtigung haben selbständig zu arbeiten, müssen aber zwecks Kontrolle alle Ihre Arbeit (für die ersten 600 abgehaltenen Stunden) von zugelassenen LehrtherapeutInnen supervidieren/begutachten lassen = Qualitätskontrolle im Dienste der PatientInnen. Auch diese Gruppe von TherapeutInnen ist vom Bundesministerium erfasst.
Die Stundensätze liegen meist zwischen 40 und 70 Euro, es besteht keine Möglichkeit einen Teil davon von der Krankenkasse zurückzubekommen.