Psychotherapeutisches

Honorar

Hier befindet sich eine Übersicht und Auflistung aller Angebote Preise. 

Ein Kostenzuschuss (Teilrefundierung) pro Sitzung Psychotherapie (unabhängig von der Höhe des Stundensatzes) durch die Krankenkassa ist möglich (Stand 12/2023):

ÖGK, SVA, Kfa: 31,50 €/Einheit
BVAEB (vormals BVA und VAEB): 42,40 €/Einheit
SVS (vormals SVA und SVB): 45 €/Einheit
Näheres dazu bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen.

Da ich ab der ersten Stunde arbeite ist das Erstgespräch nicht kostenlos.
Sozialtarife sind je nach Verfügbarkeit auf Anfrage möglich.

Preisliste

Eine Einheit Psychotherapie (50 Minuten): 120€ 

Eine Einheit Supervision (45 Minuten):

  • Einzel 120€
  • Gruppe/Team 140€ (exkl. Wegzeit);

Teilnahme an einer Entspannungsgruppe (75-90 Min./Abend): 180€ für 6 Abende

Grundsätzliches zu Psychotherapiekosten:

Da es keinen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Psychotherapeuten gibt, ist Psychotherapie eine private Leistung und wird nicht von den Krankenkassen getragen. Pro Einzel-Sitzungseinheit (50 Minuten) liegt das Honorar meist zwischen 80 und 150 Euro. Eine Teilrefundierung ist möglich, siehe oben. Näheres auf Anfrage.

Jedoch gibt es aufgrund von Vereinslösungen für ein beschränktes Stundenkontingent, also nur für eine bestimmte Zahl von Klienten, auch eine volle Kostenübernahme, angeboten durch eine ebenso beschränkte Zahl an PsychotherapeutInnen (siehe http://www.psychotherapie-wien.at).

Eine weitere Möglichkeit ist Psychotherapie bei TherapeutInnen mit der Zusatzbezeichnung ‘in Ausbildung unter Supervision’. Diese sind soweit ausgebildet, dass Sie die Befähigung und Berechtigung haben selbständig zu arbeiten, müssen aber zwecks Kontrolle alle Ihre Arbeit (für die ersten 600 abgehaltenen Stunden) von zugelassenen LehrtherapeutInnen supervidieren/begutachten lassen = Qualitätskontrolle im Dienste der PatientInnen. Auch diese Gruppe von TherapeutInnen ist vom Bundesministerium erfasst.
Die Stundensätze liegen meist zwischen 40 und 90 Euro, es besteht keine Möglichkeit einen Teil davon von der Krankenkasse zurückzubekommen.