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Gegen jede Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine – bewusste oder unbewusste – gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder gar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. Aus dem Blickwinkel der Kinderrechte ist Gewalt am Kind eine Verletzung der in der Konvention definierten Kinderechte, insbesondere des Rechtes auf Schutz.
(vgl. Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit).

Gewalt kennt viele Formen: körperlich, psychisch, sexuell.
Jede Form von Gewalt am Kind ist strafbar.

Immer wieder erschüttern Medienberichte über Gewalt an Kindern, nicht selten mit Todesfolgen, die Öffentlichkeit. Diesen Verbrechen haftet etwas Unglaubliches an, erschüttert zutiefst. Dabei kommen nur wenige Fälle an die Öffentlichkeit, denn nach wie vor ist Gewalt gegen Kinder eine über weite Strecken versteckte und versteckt gehaltene Handlung, da dies zum Großteil im engsten Familien- und Bekanntenkreis stattfindet.
Die Hintergründe für Gewalt am Kind sind oft ein komplexes Zusammenspiel eines sehr schwachen, zumeist selbst noch kindlichen Elternteils und einer zweiten ‚starken’, manipulativ geschickten Bezugsperson, mit der zweifelhaften Fähigkeit der Blendung.
GewalttäterInnen üben manipulativen und erpresserischen Druck auf die betroffenen Kinder und Jugedlichen aus, bringen sie damit in unaushaltbare Loyalitätskonflikte und stellen somit eine ernste Bedrohung für die Entwicklung und das Leben der Kinder und Jugendlichen dar.

Die Opfer zu schützen und die TäterInnen zu stoppen ist unser aller ethische und rechtliche Verantwortung und Pflicht, auch wenn die Beweiserhebung schwierig und langwierig sein kann.

Der aktive Einsatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bringt oft auch Anfeindungen seitens jener Personen, die sich ertappt fühlen oder idealerweise an ihrem verabscheuungswürdigen Handeln gehindert werden. Das sollen wir gerne in Kauf nehmen, wenn es das unsagbare Leid der Kinder, die unter Gewalt unvorstellbare Qualen leiden, beendet.

Dr. Roman Biberich

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine – bewusste oder unbewusste – gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder gar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. Aus dem Blickwinkel der Kinderrechte ist Gewalt am Kind eine Verletzung der in der Konvention definierten Kinderechte, insbesondere des Rechtes auf Schutz.
(vgl. Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit).

Gewalt kennt viele Formen: körperlich, psychisch, sexuell.
Jede Form von Gewalt am Kind ist strafbar.

Immer wieder erschüttern Medienberichte über Gewalt an Kindern, nicht selten mit Todesfolgen, die Öffentlichkeit. Diesen Verbrechen haftet etwas Unglaubliches an, erschüttert zutiefst. Dabei kommen nur wenige Fälle an die Öffentlichkeit, denn nach wie vor ist Gewalt gegen Kinder eine über weite Strecken versteckte und versteckt gehaltene Handlung, da dies zum Großteil im engsten Familien- und Bekanntenkreis stattfindet.
Die Hintergründe für Gewalt am Kind sind oft ein komplexes Zusammenspiel eines sehr schwachen, zumeist selbst noch kindlichen Elternteils und einer zweiten ‚starken’, manipulativ geschickten Bezugsperson, mit der zweifelhaften Fähigkeit der Blendung.
GewalttäterInnen üben manipulativen und erpresserischen Druck auf die betroffenen Kinder und Jugedlichen aus, bringen sie damit in unaushaltbare Loyalitätskonflikte und stellen somit eine ernste Bedrohung für die Entwicklung und das Leben der Kinder und Jugendlichen dar.

Die Opfer zu schützen und die TäterInnen zu stoppen ist unser aller ethische und rechtliche Verantwortung und Pflicht, auch wenn die Beweiserhebung schwierig und langwierig sein kann.

Der aktive Einsatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bringt oft auch Anfeindungen seitens jener Personen, die sich ertappt fühlen oder idealerweise an ihrem verabscheuungswürdigen Handeln gehindert werden. Das sollen wir gerne in Kauf nehmen, wenn es das unsagbare Leid der Kinder, die unter Gewalt unvorstellbare Qualen leiden, beendet.

Dr. Roman Biberich